Für das Aushängen oder Aufstellen von Plakaten und Bannern ist eine Sondernutzungserlaubnis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde (teiweilse auch einer Verbandsgemeinde oder Markt) notwendig.
Jede Stadt oder Gemeinde hat eine eigene Plakatierungsverordnung, in welcher der Aushang von Plakaten und Bannern geregelt ist. In manchen Städten und Gemeinden ist das Plakatieren generell verboten, um das Stadtbild und die Umwelt zu schützen. Andere Städte und Gemeinden haben die Plakatierung an externe Dienstleister übergeben.
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Für eine Plakatierungserlaubnis bzw. einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden je Stadt und Gemeinde Genehmigungsgebühren fällig. Hier hat jede Stadt und Gemeinde einen eigenen Gebührensatz. Von 10,- € bis teilweise 1.000,- € können die Genehmigungsgebühren für eine Plakatierung pro Stadt und Gemeinde ausfallen.
Eine erteilte Genehmigung ergeht als Bescheid und ist nicht stornierbar!
Auf Genehmigungsgebühren fallen keine Steuern (MwSt.) an.
In einer Plakatierungserlaubnis wird immer Zeitraum, Stückzahl und Größe der Plakate sowie die Gebühr ausgewiesen. Die Formate können von DIN A2 bis auf DIN A0 begrenzt werden. In Ausnahmefällen wird auch Doppel DIN A0 erlaubt.
Für Wahlplakate gelten gesonderte Zeiträume & Stückzahlberenzungen. Auch hier ist eine Erlaubnis zu beantragen.
Wir stellen für Sie den Antrag auf Plakatierungserlaubnis (Sondernutzung innerhalb geschlossener Ortschaften) kostenfrei und berechnen Ihnen ausschließlich die Gebühren. (Ausnahme bei Pauschalen).
Plakatieren ohne Erlaubnbis wird mit hohen Bußgeldern belegt!
Ortsrecht der Stadt oder Gemeinde